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Satzung über die Entsorgung von Abfällen und die Erhebung von Gebühren im Landkreis Limburg-Weilburg

§ 13 Einsammlung von Sonderabfall-Kleinmengen

  1. Sonderabfall-Kleinmengen im Sinne von § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 4 HAKA in Verbindung mit der Verordnung über die Sammlung und Lagerung von Sonderabfall-Kleinmengen (Kleinmengen-Verordnung) sind an den vom Landkreis bekannt gegebenen Tagen vom Abfallbesitzer oder einer von ihm beauftragten Person unter Angabe der Abfallart und der abfallbesitzenden Person an den mobilen Sammelstellen (Schadstoffmobil) den vom Landkreis beauftragten Personen zu übergeben.



Niederstein-Süd, 65614 Beselich, Tel.: 06484/9172-000, E-Mail: awb@awb-lm.de
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