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Satzung über die Entsorgung von Abfällen und die Erhebung von Gebühren im Landkreis Limburg-Weilburg

§ 17 Organisationsplan

  1. Der Landkreis erstellt einen Organisationsplan. Dieser Plan enthält Angaben oder Regelungen über die
    1. für die Abfallentsorgung zuständige Dienststelle des Landkreises,
    2. mit der Abfallsammlung beauftragte Unternehmen,
    3. Abfuhrbezirke,
    4. zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen und deren Einzugsbereich sowie die jeweils zugelassenen Abfallarten,
    5. Abfuhrtage,
    6. Sonderabfallsammeltermine,
    7. Zuständigkeiten hinsichtlich der Abfallgebührenveranlagung,
    8. zuständigen Stellen, an die Anträge und Mitteilungen zu richten sind.
  2. Der Organisationsplan und seine Änderungen werden beim Abfallwirtschaftsbetrieb Limburg-Weilburg und den Stadt- und Gemeindeverwaltungen ausgelegt.




Niederstein-Süd, 65614 Beselich, Tel.: 06484/9172-000, E-Mail: awb@awb-lm.de
Anmeldung Gehölzschnitt / Sperrmüll 06471/5169200, Elektroschrott 06482/5999
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