Satzung über die Entsorgung von Abfällen und die Erhebung von Gebühren im Landkreis Limburg-Weilburg
§ 18 Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen
- Die Benutzung der vom Landkreis zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen richtet sich nach der jeweiligen Betriebsordnung. Hierbei ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
Niederstein-Süd, 65614 Beselich, Tel.: 06484/9172-000,
E-Mail: awb@awb-lm.de
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