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Satzung über die Entsorgung von Abfällen und die Erhebung von Gebühren im Landkreis Limburg-Weilburg

§ 18 Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen

  1. Die Benutzung der vom Landkreis zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen richtet sich nach der jeweiligen Betriebsordnung. Hierbei ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.



Niederstein-Süd, 65614 Beselich, Tel.: 06484/9172-000, E-Mail: awb@awb-lm.de
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