Satzung über die Entsorgung von Abfällen und die Erhebung von Gebühren im Landkreis Limburg-Weilburg
§ 19 Gebühren
- Der Landkreis erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung kostendeckende Gebühren.
-
- Die Gebühr für die Entsorgung des aus Haushaltungen herrührenden Abfalls setzt sich zusammen aus:
- einer Gebühr für jede auf dem jeweiligen Grundstück veranlagten Person. Veranlagt wird jede beim Einwohnermeldeamt gemeldete Person, sofern nicht von der Regelung des § 14 Abs. 10 Gebrauch gemacht wurde. Diese Veranlagung endet, auch bei rückwirkender Abmeldung, mit Zugang der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt.
- Einer Gebühr für das auf dem Grundstück für Restabfall aus Haushaltungen zur Verfügung gestellte Behältervolumen.
- Die Gebühr für Abfälle, die nicht aus Haushaltungen herrühren, wird für die zugelassenen Abfallbehältnisse abweichend von Ziffer a) entsprechend derjenigen für zusätzliche Abfallbehältnisse nach § 14 Abs. 13 festgesetzt.
- Die Gebühr für die Entsorgung des aus Haushaltungen herrührenden Abfalls setzt sich zusammen aus:
- Für jedes Grundstück i. S. des § 4 Abs. 1 wird für die Entsorgung von Abfällen, die aus Haushaltungen stammen, jährlich folgende Gebühr erhoben:
- Gebühr für jede veranlagte Person: 60,60 €
- Gebühr pro Liter des für Restabfall zur Verfügung
gestellten Behältervolumens: 0,66 € - für nicht regelmäßig bewohnte Grundstücke (z.B. Ferienhäuser) wird mindestens die Gebühr für einen 2-Personen-Haushalt erhoben.
- Sofern das nach § 14 Abs. 9 Satz 1 vorgesehene Behältervolumen nicht unterschritten wird, kann auf Antrag der anschlusspflichtigen Person gemäß § 4 Abs. 1 dieser Satzung anstelle der Veranlagung nach Ziffer a) - c) eine Pauschalveranlagung erfolgen.
-
Die Gebühr für diese Gefäße beträgt bei wöchentlicher Abfuhr: 1.100 Liter Abfallgroßbehälter 2.894,40 €/Jahr 2.500 Liter Umleercontainer 6.592,80 €/Jahr 5.000 Liter Umleercontainer 13.346,40 €/Jahr 7.500 Liter Umleercontainer 20.100,00 €/Jahr
Die Gebühr für folgende Gefäße beträgt bei 14-tägiger Abfuhr 120 Liter Abfallgroßbehälter für Rest- oder Bioabfall 160,80 €/Jahr 240 Liter Abfallgroßbehälter für Rest- oder Bioabfall 321,60 €/Jahr 1.100 Liter Abfallgroßbehälter 1.447,20€/Jahr 2.500Liter Umleercontainer 3.296,40 €/Jahr 5.000 Liter Umleercontainer 6.673,20 €/Jahr 7.500 Liter Umleercontainer 10.500,00 €/Jahr - Für Grundstücke, auf denen die dort anfallenden kompostierfähigen organischen Abfälle (Küchen- und Gartenabfälle u. ä.) zum überwiegenden Teil kompostiert bzw. verwertet und nicht der öffentlichen Abfallentsorgung überlassen werden, wird auf Antrag der anschlusspflichtigen Person gemäß § 4 Abs. 1 dieser Satzung pro Grundstück eine Gebührenermäßigung in Höhe von 0,18 €/Liter und Jahr des für Bioabfall zur Verfügung gestellten Behältervolumens (§ 20 Abs. 3 Ziffer b) gewährt. In diesem Fall erhält das Grundstück die Hälfte des nach § 14 Abs. 9 für Bioabfall zur Verfügung zu stellende Gefäßvolumen, mindestens jedoch ein 120 l Gefäß. Für Grundstücke, die entsprechend § 5 Abs. 3 kein Bioabfallgefäß erhalten, beträgt die Gebührenermäßigung 21,60 € pro Jahr.
- Für die Entsorgung von Abfällen, die nicht aus Haushaltungen herrühren und zusätzliche Abfallbehältnisse entsprechend § 14 Abs. 15 Satz 2 werden gefäßbezogene Gebühren erhoben
- Die Gebühr für diese Gefäße beträgt bei wöchentlicher Abfuhr:
Gefäßbezogene Gebühren bei 14tägiger Abfuhr 1.100 Liter Abfallgroßbehälter 1.406,04 €/Jahr 2.500 Liter Umleerbehälter 3.135,00 €/Jahr 5.000 Liter Umleerbehälter 6.222,48 €/Jahr 7.500 Liter Umleerbehälter 9.309,84 €/Jahr - Die Gebühr für diese Gefäße beträgt bei 14-tägiger Abfuhr:
Gefäßbezogene Gebühren bei 14tägiger Abfuhr 120 Liter Abfallgroßbehälter für Restabfall 171,00 €/Jahr 120 Liter Abfallgroßbehälter für Bioabfall 134,76 €/Jahr 240 Liter Abfallgroßbehälter für Restabfall 294,48 €/Jahr 240 Liter Abfallgroßbehälter für Bioabfall 222,00 €/Jahr 1.100 Liter Abfallgroßbehälter 726,84 €/Jahr 2.500 Liter Umleercontainer 1.591,32 €/Jahr 5.000 Liter Umleercontainer 3.135,00 €/Jahr 7.500 Liter Umleercontainer 4.678,68 €/Jahr - Sofern die Regelung in § 14 Abs. 14 Satz 2 Anwendung findet, wird für das jeweilige Grundstück jährlich eine Gebühr von 46,08 € für die Entsorgung der nicht aus Haushaltungen herrührenden Abfälle erhoben.
- Die Gebühr für diese Gefäße beträgt bei wöchentlicher Abfuhr:
- Für die Entsorgung von Abfällen, die nicht aus Haushaltungen herrühren und zusätzliche Abfallbehältnisse entsprechend § 14 Abs. 12 werden gewichts- und abfuhrbezogene Gebühren erhoben. Die Gebühr für diese Gefäße beträgt:
Die Gebühr für diese Gefäße beträgt:
Gewichts- und abfuhrbezogene Gebühren für die Entsorgung von Abfällen, die nicht aus Hauhaltungen herrühren 2.500 Liter Umleerbehälter € 37,20 je Leerung sowie € 47,52 Miete pro Jahr 5.000 Liter Umleerbehälter € 43,32 je Leerung sowie € 95,048 Miete pro Jahr 7.500 Liter Umleerbehälter € 51,84 je Leerung sowie € 119,04 Miete pro Jahr
Für die Entsorgung des verwogenen Abfalls wird die in Abs. 9, Ziffer a) festgesetzte Gebühr berechnet.
- Für Abfallsäcke mit der Aufschrift „Restabfall - AWB Limburg-Weilburg“ und einem Fassungsvermögen von 70 l beträgt die Gebühr 4,00 €. Für verrottbare Abfallsäcke mit der Aufschrift „Gartenabfall - AWB Limburg-Weilburg“ und einem Fassungsvermögen von 120 l beträgt die Gebühr 4,00 €.
- Für eine Sonderleerung zusätzlich zum regelmäßigen Turnus oder ausnahmsweise bei besonderem Bedarf auf Antrag des Grundstückseigentümers wird folgende Gebühr erhoben:
120 l Abfallgroßbehälter für Rest- oder Bioabf14all ,00 €/Leerung
240 l Abfallgroßbehälter für Papier-, Rest- oder Bioabfall 19,00 €/Leerung
1.100 l Abfallgroßbehälter für Papier-, Rest- oder Bioabfall 45,00 €/Leerung - Für die Entsorgung von Elektro-Nachtspeicheröfen beträgt die Gebühr:
Bei Anlieferung auf den durch den Landkreis zugewiesenen Entsorgungsanlagen 120,00 €/Gerät,
bei Abholung der Geräte am Grundstück 140,00 €/Gerät.
Bei nicht ordnungsgemäßer Abklebung/Verpackung werden zusätzlich 20,00 €/Gerät erhoben. - Für die Entsorgung des direkt zur Kreisabfalldeponie Beselich angelieferten Abfalls beträgt die Gebühr für:
- Abfall aus Haushaltungen, sperrige Abfälle, Baustellenabfälle, Gewerbeabfall, Schlämme und dergleichen 193,00 €/t bzw. 96,50 €/m³
- soweit Abfälle mit Asbest-, Mineralfaserabfällen oder sonstigen Abfällen vermischt sind, die eine Entsorgung nur in Verbindung mit einer Nachsortierung ermöglichen, erhöht sich die Gebühr um 50,00 €/t bzw. 25,00€/m³
- die Mindestgebühr beträgt 3,00 €/Anlieferung
- Für die Behandlung und Verwertung kompostierbarer Abfälle, die direkt den kreiseigenen Kompostieranlagen zugeführt werden, beträgt die Gebühr
- für sortierte Bioabfälle 95,00 €/t bzw. 47,50 €/m³
- die Mindestgebühr beträgt 3,00 €/Anlieferung
- Die Gebühren, die entsprechend den Absätzen 8 und 9 erhoben werden, werden kaufmännisch auf ganze Centbeträge gerundet. Bei Beträgen kleiner 50,00 €, die nicht bar oder mit ec-Karte gezahlt werden, wird eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € je Abrechnung erhoben.
Niederstein-Süd, 65614 Beselich, Tel.: 06484/9172-000,
E-Mail: awb@awb-lm.de
Home | Kontakt |
Impressum | Alle Inhalte (Sitemap)



