Impressum  |  Alle Inhalte (Sitemap)  

Satzung über die Entsorgung von Abfällen und die Erhebung von Gebühren im Landkreis Limburg-Weilburg

§ 2 Öffentliche Einrichtung

Der Landkreis betreibt zur Erfüllung der Aufgaben nach § 1 die Abfallentsorgung in seinem Gebiet nach Maßgabe der Gesetze, der ihm durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen übertragenen Aufgaben und dieser Satzung als eine öffentliche Einrichtung. Diese bildet eine rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Einheit. Sie wird als Eigenbetrieb unter der Bezeichnung Abfallwirtschaftsbetrieb Limburg-Weilburg (AWB) geführt. Der Landkreis kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben geeigneter Dritter bedienen.




Niederstein-Süd, 65614 Beselich, Tel.: 06484/9172-000, E-Mail: awb@awb-lm.de
Home  |  Kontakt  |   Impressum  |  Alle Inhalte (Sitemap)