Satzung über die Entsorgung von Abfällen und die Erhebung von Gebühren im Landkreis Limburg-Weilburg
§ 2 Öffentliche Einrichtung
Der Landkreis betreibt zur Erfüllung der Aufgaben nach § 1 die Abfallentsorgung in seinem Gebiet nach Maßgabe der Gesetze, der ihm durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen übertragenen Aufgaben und dieser Satzung als eine öffentliche Einrichtung. Diese bildet eine rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Einheit. Sie wird als Eigenbetrieb unter der Bezeichnung Abfallwirtschaftsbetrieb Limburg-Weilburg (AWB) geführt. Der Landkreis kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben geeigneter Dritter bedienen.
Niederstein-Süd, 65614 Beselich, Tel.: 06484/9172-000,
E-Mail: awb@awb-lm.de
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