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Satzung über die Entsorgung von Abfällen und die Erhebung von Gebühren im Landkreis Limburg-Weilburg

§ 21 Gebührenermäßigung bei Betriebsstörungen

  1. Betriebsstörungen lassen die Gebührenpflicht unberührt.
  2. Bei Betriebsstörungen großen Umfangs, die Auswirkungen auf den Anschluss- und Benutzungspflichtigen haben, kann der Landkreis die Gebühren entsprechend ermäßigen.



Niederstein-Süd, 65614 Beselich, Tel.: 06484/9172-000, E-Mail: awb@awb-lm.de
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