Satzung über die Entsorgung von Abfällen und die Erhebung von Gebühren im Landkreis Limburg-Weilburg
§ 21 Gebührenermäßigung bei Betriebsstörungen
- Betriebsstörungen lassen die Gebührenpflicht unberührt.
- Bei Betriebsstörungen großen Umfangs, die Auswirkungen auf den Anschluss- und Benutzungspflichtigen haben, kann der Landkreis die Gebühren entsprechend ermäßigen.
Niederstein-Süd, 65614 Beselich, Tel.: 06484/9172-000,
E-Mail: awb@awb-lm.de
Home | Kontakt |
Impressum | Alle Inhalte (Sitemap)



