Satzung über die Entsorgung von Abfällen und die Erhebung von Gebühren im Landkreis Limburg-Weilburg
§ 22 Speicherung personenbezogener Daten
- Zum Zwecke der Bedarfsplanung, der Gebührenbedarfskalkulation und der Festsetzung und Beitreibung nach Maßgabe des kommunalen Abgabengesetzes ist es zulässig, Angaben über die anschlusspflichtigen Personen mit Name und Adresse, deren Auskünfte nach § 20 Abs. 4 sowie Angaben über die angeschlossenen, anschlusspflichtigen und anschließbaren Grundstücke gemäß Abs. 2 automatisiert zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
- Über Grundstücke im Landkreis werden folgende Angaben erhoben,
gespeichert und verarbeitet:
- Flurstück mit Nummer und Adresse,
- Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen,
- Name und Adresse der Grundstückseigentümer/innen oder sonst dinglich Berechtigten an dem Grundstück,
- Name, Adresse und Ansprechpartner/in bzw. Empfangsbevollmächtigte/n von anderen Anschlusspflichtigen als den/die dinglich Berechtigte/n.
- Den von einer Datenerhebung betroffenen Personen stehen die Rechte nach § 8 des Hess. Datenschutzgesetzes (HDSG) zu, insbesondere die Rechte auf Auskunft über die zur Person gespeicherten Daten zu verlangen und auf Berichtigung falscher Daten.
Niederstein-Süd, 65614 Beselich, Tel.: 06484/9172-000,
E-Mail: awb@awb-lm.de
Home | Kontakt |
Impressum | Alle Inhalte (Sitemap)



