Satzung über die Entsorgung von Abfällen und die Erhebung von Gebühren im Landkreis Limburg-Weilburg
§ 7 Störung bei der Abfallentsorgung
- Der Landkreis sorgt bei Betriebsstörungen für Übergangsregelungen, die erforderlichenfalls durch öffentliche Bekanntmachung den Betroffenen mitgeteilt werden können.
- Können Abfallbehältnisse aus einem vom Einsammelpflichtigen nicht zu vertretenden Grund nicht entleert oder abgefahren werden, so wird der Abfall am nächsten regelmäßigen Abfuhrtag mit abgeholt.
- Bei vorübergehenden Einschränkungen, Unterbrechungen, Verspätungen und Ausfällen der Abfuhr, insbesondere infolge von Betriebsstörungen, betriebsnotwendigen Arbeiten, behördlichen Verfügungen oder höherer Gewalt hat der Anschlusspflichtige keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Entschädigung. Auf § 21 wird verwiesen.
Niederstein-Süd, 65614 Beselich, Tel.: 06484/9172-000,
E-Mail: awb@awb-lm.de
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