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Satzung über die Entsorgung von Abfällen und die Erhebung von Gebühren im Landkreis Limburg-Weilburg

§ 7 Störung bei der Abfallentsorgung

  1. Der Landkreis sorgt bei Betriebsstörungen für Übergangsregelungen, die erforderlichenfalls durch öffentliche Bekanntmachung den Betroffenen mitgeteilt werden können.
  2. Können Abfallbehältnisse aus einem vom Einsammelpflichtigen nicht zu vertretenden Grund nicht entleert oder abgefahren werden, so wird der Abfall am nächsten regelmäßigen Abfuhrtag mit abgeholt.
  3. Bei vorübergehenden Einschränkungen, Unterbrechungen, Verspätungen und Ausfällen der Abfuhr, insbesondere infolge von Betriebsstörungen, betriebsnotwendigen Arbeiten, behördlichen Verfügungen oder höherer Gewalt hat der Anschlusspflichtige keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Entschädigung. Auf § 21 wird verwiesen.




Niederstein-Süd, 65614 Beselich, Tel.: 06484/9172-000, E-Mail: awb@awb-lm.de
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