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Satzung über die Entsorgung von Abfällen und die Erhebung von Gebühren im Landkreis Limburg-Weilburg

§ 8 Einsammlungssysteme

  1. Die nach den Bestimmungen dieser Satzung durch den Landkreis zu entsorgenden Abfälle werden:
    • im Rahmen des Bringsystems oder
    • im Rahmen des Holsystems oder
    • durch die abfallbesitzende Person selbst eingesammelt und befördert. Die Einsammlungssysteme können auch kombiniert eingerichtet werden. Welche Abfälle dem jeweiligen Einsammlungssystem unterliegen, wird durch den Landkreis unter Beachtung der weiteren Bestimmungen dieser Satzung öffentlich bekannt gegeben. Dabei kann der Landkreis für Teilgebiete des Landkreises gesonderte Einsammlungssysteme einrichten.
  2. Beim Holsystem werden die Abfälle am Grundstück der abfallbesitzenden Person oder an gesondert festgelegten Standorten (§ 14 Abs. 7) abgeholt.
  3. Beim Bringsystem hat die abfallbesitzende Person die Abfälle zu aufgestellten Sammelbehältern oder zu sonstigen Annahmestellen zu bringen. Wer Abfälle besitzt, die im Bringsystem eingesammelt werden, hat diese zu den öffentlich bekannt gegebenen Sammelstellen zu verbringen oder in die dafür vom Landkreis bereitgestellten Sammelcontainer zu verfüllen. Andere als die nach der jeweiligen Aufschrift am Behälter angegebenen Stoffe dürfen weder in die Sammelbehältnisse eingefüllt, noch neben diesen zurückgelassen werden. Die Benutzung der Sammelbehälter ist nur zu den vom Landkreis festgelegten und am Standort angegebenen Einfüllzeiten zulässig.




Niederstein-Süd, 65614 Beselich, Tel.: 06484/9172-000, E-Mail: awb@awb-lm.de
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