Impressum  |  Alle Inhalte (Sitemap)  

Sperrmüllgegenstände sind:

haushaltsüblichen Abfälle, die man bei einem Umzug mitnehmen würde und die aufgrund der Sperrigkeit, auch nach zumutbarer Zerkleinerung, nicht in die Restabfalltonne passen. Hierzu zählen z.B. Tische, Möbel, Teppiche,  Stühle, Bettgestelle, Sprungrahmen, Kinderwagen, große Kinderspielsachen, Sessel, Matratzen, Federbetten, Fahrräder.

Die sperrigen Gegenstände dürfen nicht mehr als 35kg wiegen und nicht länger als 2m sein.

Nicht zum Sperrmüll gehören:

z.B. kleinteiliger Hausmüll in Säcken oder Kartons, Teppichbeläge und -böden, Wertstoffe, Sonderabfälle, Zäune, Autoteile, Autoreifen, Öltanks,  Verpackungen, Bauschutt, Baustellenabfälle, Erdaushub.

Die Abholung von Haushaltsgroßgeräten  können Sie bei der Online-Anmeldung von Haushaltsgroßgeräten anmelden.

Die Abholung von Gehölzschnitt können Sie bei der Online-Anmeldung von Gehölzschnitt anmelden.




Niederstein-Süd, 65614 Beselich, Tel.: 06484/9172-000, E-Mail: awb@awb-lm.de
Anmeldung Gehölzschnitt / Sperrmüll 06471/5169200, Elektroschrott 06482/5999
Home  |  Kontakt  |   Impressum  |  Alle Inhalte (Sitemap)