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Was sind asbesthaltige Abfälle?
Asbesthaltige Abfälle enthalten krebserzeugende Fasern. Beim Umgang mit asbesthaltigen Materialien sind die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit einzuhalten.
Asbest wurde vorwiegend in Baumaterialien wie Dach- und Fassadenplatten/-schindeln (Kunstschiefer) eingesetzt. Darüber hinaus wurden asbesthaltige Materialien auf Grund ihrer Hitzebeständigkeit und der feuerhemmenden Wirkung beim Ofen-/Heizungsbau verwendet.
Entsorgung
Asbestabfälle sind im AWZ grundsätzlich nur in dafür zugelassenen Gewebesäcken (BigBags) mit Gefahrensymbol „Achtung enthält Asbest“ staubdicht eingepackt anzuliefern. Asbestabfälle dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt angeliefert werden. Das Gesamtgewicht je Big-Bag darf 2 Tonnen nicht übersteigen.
Für gewerbliche Anlieferungen ist ein sogenannter Entsorgungsnachweis zu führen. Dieser ist rechtzeitig vor der Anlieferung beim AWB zu beantragen.
Werden die Ablagerungsbedingungen nicht eingehalten, ist eine Annahme der Asbestabfälle beim AWZ Beselich nicht möglich.