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Bauschutt, Bodenaushub und Baustellenabfall

Bauschutt, Bodenaushub und Baustellenabfall

Unbelasteter Bodenaushub oder Bauschutt kann im AWZ deponietechnisch verwertet oder externen Verwertungsbetrieben zugeführt werden.

Belastete Bauabfälle dürfen im AWZ nur abgelagert werden, wenn dies aufgrund der Analysedaten durch die zuständige Fachbehörde (Regierungspräsidium Gießen, Abteilung Staatliches Umweltamt, Dezernat 43.2, Spilburg Gebäude B 4, Frankfurter Str. 69 in 35578 Wetzlar, Tel: 06441/2107-0, -136, -138) genehmigt wurde.

Belastete Bauabfälle sind dem Träger der Sonderabfallentsorgung, der Hessischen Industriemüll GmbH (HIM) anzudienen (Kundenbetreuung, Tel. 06258-895-0). Bei Bedarf für eine Abfalleinstufung (bei Verdacht auf eine Belastung bzw. Verunreinigung) sind die gesetzlich festgelegten Orientierungswerte heranzuziehen.
 

 

Unbelasteter Bodenaushub oder Bauschutt darf nicht deponiert werden!

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (um wertvollen Deponieraum zu sparen) sind diese Abfallarten einer Verwertung zuzuführen. Für eine Verwertung stehen im Landkreis bei Bedarf das AWZ sowie verschiedene private Unternehmen zur Verfügung. Unbelasteter Bodenaushub sind natürliche, in ihrer stofflichen Zusammensetzung nicht nachteilig veränderten Böden und Gesteine, die z.B. bei Baumaßnahmen anfallen. Bodenaushub gilt als unbelastet, wenn seine Herkunft bekannt ist und Verunreinigungen weder augenscheinlich noch geruchlich wahrnehmbar sind und wenn sie im Zweifelsfall bei begründetem Verdacht nach einer Untersuchung die gesetzlich vorgegebenen Orientierungswerte unterschreiten. Unbelasteter Bauschutt besteht aus festen Baustoffen, die überwiegend mineralische Bestandteile enthalten und vorwiegend bei Bauwerksabbrüchen anfallen (z.B. Beton, Ziegel, Kalksteine, Mörtel, Naturwerksteine, Seinzeug, Keramik, Fliesenreste u.ä.). Rigips- oder Heraklitplatten sowie Lehmgefache sind nicht in einer Bauschuttrecyclinganlage recycelbar und dürfen deshalb abgelagert werden (ohne Wertstoffzuschlag). Bauschutt gilt als unbelastet, wenn in ihm keine wasser-, boden- und gesundheitsgefährdeten Stoffe enthalten sind oder anhaften bzw. die o.g. Orientierungswerte unterschritten werden. Hierunter fällt auch unbelasteter mineralischer Straßenaufbruch aus ungebundenem oder hydraulisch gebundenem mineralischen Straßenbaumaterial wie z.B. Betonaufbruch, Randsteine, Pflastersteine und Mineralgemische.

Unbelasteter Straßenaufbruch (bitumenhaltig) ist grundsätzlich zu verwerten. Dieser stammt aus Deck-, Binder- oder Tragschichten oder anderen Bauteilen und enthält als Bindemittel nur Bitumen. Eine deponietechnische Verwertung auf der Kreisabfalldeponie Beselich ist möglich, wenn der PAK-Gehalt nach EPA 100 mg/kg und der Phenolgehalt 50 mg/l nicht übersteigt und die fachtechnische Behörde zustimmt.

Pechhaltiger (teerhaltiger) Straßenaufbruch enthält als Bindemittel Straßenpech. Er wird auf der Kreisabfalldeponie Beselich nur angenommen, wenn die o.g. Orientierungswerte unterschritten werden und die zuständige Fachbehörde dieser Entsorgung zustimmt. Ist dies nicht der Fall, zählt pechhaltiger Straßenaufbruch zu den besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (Sonderabfälle) und muß über die HIM (Hessische Industriemüll GmbH) entsorgt werden.

Unbelastete Baustellenabfälle (z.B. Dachbahnen aus Bitumen, Rigipsplatten, Fenster, Türen etc.) können auf der Kreisabfalldeponie Beselich angeliefert werden.

Asbestzementabfälle wie etwa Welleternit, Fassadenplatten, Rohre oder Bodenbeläge können im AWZ angeliefert werden. Hierzu sind diese feucht und staubdicht in stabiler Folie eingepackt gesondert anzuliefern und dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden. Beim Abladen im AWZ ist zu gewährleisten, dass die Mitarbeiter nicht mit den krebserzeugenden Asbestfasern belastet werden. Die Anlieferung ohne Kranwagen hat so auf Palette (Kanthölzer) oder in Big-Bags zu erfolgen, dass diese ohne Schwierigkeiten mit dem Ladegerät der Deponie entladen werden können. Abweichend hiervon können geringe Mengen vom Anlieferer selbst von Hand abgeladen werden. Auch künstliche Mineralfaserabfälle sind gesondert und staubdicht eingepackt (Kunststoffsäcke) anzuliefern. Auf das Befeuchten kann verzichtet werden. Bei reißfester Verpackung können die Mineralfaserabfälle auch in einem Schüttcontainer angeliefert und abgekippt werden. Ansonsten gelten dieselben Annahmebedingung wie für Asbest.

Für Asbest und Mineralfaserabfälle ist immer (auch bei privaten Anlieferungen) ein sogenannter vereinfachter Entsorgungsnachweis (VN) beim AWB zu führen. Zusätzlich wird gemäß den Vorgaben der Nachweisverordnung vom 10.09.96 für gewerbliche Anlieferer ein VN notwendig, wenn die Menge des an der Deponie angelieferten und nicht verwertbaren Abfalls 5 Tonnen pro Jahr übersteigt.

Neben dem beim AWB zu führenden vereinfachten Entsorgungsnachweis ist für den gewerblichen Transport von Abfällen (nicht für die eigenen Abfälle) eine Transportgenehmigung des Regierungspräsidiums Gießen, Abteilung Staatliches Umweltamt Wetzlar erforderlich. Die im Landkreis tätigen Entsorgungsunternehmen verfügen in der Regel über solch eine Transportgenehmigung. Der vereinfachte Entsorgungsnachweis und die Transportgenehmigung sind bei jeder Anlieferung auf die Kreisabfalldeponie Beselich stets mitzuführen und bei Bedarf vorzuzeigen.

Es ist zu beachten, dass Abfälle so einzusammeln, zu befördern, zu behandeln und zu lagern sind, dass die Möglichkeiten zur Abfallverwertung genutzt werden können. Abfallverwertung hat Vorrang vor der sonstigen Entsorgung. Die Abfallerzeuger sind verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Vorgaben und insbesondere die abfallrechtlichen Bestimmungen bei der Entsorgung von Abfällen beachtet und befolgt werden.
 

 

Verpackungsabfälle:

 

Paletten und Holzkisten können als Altholz im AWZ entsorgt werden. Für Schrumpffolien, leere Papier- und Kunststoffsäcke, leere Behälter und Eimer erfolgt die Rückgabe über den Baustoffhandel.
 

 

Sonderabfälle bzw. gefährliche Abfälle:

 

Für kleine Mengen lösemittelhaltiger flüssige oder pastöse Farb- und Lackreste sowie Leim- und Kleberreste steht das Sonderafballfahrzeug zur Verfügung.