Deponiekörper mit abgelagerten Abfällen

Das Geländer des AWZ hat eine Fläche von ca. 32 ha. Der Deponieanteil ist in mehrere Deponieabschnitte (A, B1, B2, B1/2 und B3) untergliedert. Die Abschnitte B1, B2, B1/2 und B3 verfügen über eine qualifizierte Basisabdichtung. Der entsprechend dem Stand der Technik von 1976 ausgeführte Abschnitt A erhielt im Jahre 1992 durch eine spezielle Dichtungswand eine zusätzliche Sicherung. Die Abschnitte A, B1, B1/2, B2 und der überwiegende Anteil des Abschnittes B3 sind bereits verfüllt. Darüber hinaus wurde 1998 für einen endverfüllten Teil des Deponieabschnitts A die Oberflächenabdichtung fertig gestellt. Auf ca. 7 ha des Deponieabschnitts B3 wurde der mineralische Teil der Oberflächenabdichtung aufgebracht.

Seit dem Verbot zur Deponierung von Siedlungsabfällen vom 01.06.2005 müssen Abfälle einer bestmöglichen Verwertung zugeführt werden. D.h. auf dem Gelände der Kreisabfalldeponie Beselich findet mit Ausnahme von inerten Abfällen keine Ablagerung von Siedlungsabfällen mehr statt. Die im Landkreis gesammelten Abfälle aus der Grauen Tonne, der Blauen Tonne, der Braunen Tonne, dem Gelben Sack sowie Grünabfälle und Sperrmüll werden bestmöglich verwertet. Auch die, von Bürgern im Abfall- und Wertstoffzentrum Beselich angelieferten Abfälle werden strikt nach Verwertungsmöglichkeit angenommen und externen Verwertungsanlagen zugeführt.