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Dispersionsfarben

Dispersionsfarben

Dispersionsfarben zählen nicht zum Sonderabfalls sondern zu den Baustellenabfällen. Im komlett eingetrockneten Zustand können sie über die Restmülltonne entsorgt werden. Zwingende Voraussetzung hierfür ist, dass die Farben absolut fest und durchgetrocknet sind.

Bitte vergewissern Sie sich unbedingt, dass die Farbe tatsächlich komplett durchgetrocknet ist. Kommt es durch falsche Handhabung zu Verunreinigungen der Straße oder des Entsorgungsfahrzeugs, ist der Verursacher zur Reinigung und/oder Übernahme der Reiningungskosten verpflichtet.

Flüssige oder pastöse Dispersionsfarben müssen sie durch Verrühren mit Bindemittel wie Zement oder Gips vor der Entsorgung über die Restmülltonne verfestigen.

Wenn sie keine Möglichkeit zur Verfestigung der Farben haben, können sie diese auch flüssigen oder pastösen Zustand im AWZ direkt anliefern und abgeben. Die Abgabe im AWZ ist gebührenpflichtig.