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Erstattung von Abfallgebühren

Richtlinie für die Erstattung von Abfallgebühren ab dem dritten Kind.

Im Rahmen der Einführung von Sozialkriterien gewährt der Landkreis Limburg-Weilburg aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 08.07.2005 auf Antrag die Erstattung der Abfallgebühren für das dritte und jedes weitere Kind.

Nach der Intention besagten Beschlusses muss es sich hierbei um im Landkreis Limburg-Weilburg wohnhafte Familien mit mehr als zwei Kindern (Kinder im Sinne dieses Beschlusses sind nur Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) handeln. Diese Kinder müssen in einem gemeinsamen Haushalt leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sein. Außerdem dürfen die Abfallgebühren im Erstattungsjahr nicht bereits im Rahmen anderer Leistungen übernommen bzw. erstattet worden sein.

Die Antragstellung für die Abfallgebührenerstattung betreffend das Kalenderjahr 2023 kann im 1. Quartal 2024 erfolgen. Da die Gewährung eines finanziellen Ausgleichs voraussetzt, dass die Abfallgebühren für den kompletten Erstattungszeitraum zuvor auch tatsächlich an den Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) entrichtet worden sind und zudem mit dem Antrag gleichzeitig auch die Anspruchsvoraussetzungen für den kompletten Erstattungszeitraum nachgewiesen werden müssen, kann ein möglicher Erstattungsanspruch für das Kalenderjahr 2023 lediglich durch nachträgliche Antragstellung im I. Quartal des Folgejahres 2024 realisiert werden.

Die Abfallgebührenerstattung für das Jahr 2023 wird ab dem 01.01.2024 im Auftrag des Landkreises nunmehr direkt durch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Limburg-Weilburg (AWB) bearbeitet. Für die Bearbeitung der Anträge müssen die Eigenheimbesitzer daher nicht mehr die Abfallgebührenbescheide des Jahres 2023 einreichen, da der AWB über diese Daten verfügt. Antragsteller, die im kompletten Jahre 2023 oder in einigen Monaten in einer Mietwohnung gewohnt haben müssen jedoch die Anlage „Vordruck Erklärung Vermieter“ vom jeweiligen Vermieter ausfüllen lassen und diese dem Antrag beilegen. Der Antrag selbst kann wie bisher bei der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg, Schiede 43 in 65549 Limburg abgegeben oder auch direkt beim AWB, Niederstein-Süd in 65614 Beselich, eingereicht werden.

Weitere Informationen hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen sowie zur Antragstellung und zum Verwaltungsverfahren können der diesbezüglichen Erstattungsrichtlinie entnommen werden.

Die Antragsunterlagen sind ab Januar 2024 im Bürgerbüro der Kreisverwaltung (Gebäude Schiede 43 in Limburg), beim AWB, (Niederstein Süd auf der Kreisabfalldeponie Beselich) sowie bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich .

Beachten Sie bitte den Ablauf der Frist zum 31.03.2024.

Anträge, die nach Ablauf der Frist bei der hiesigen Kreisverwaltung des Landkreises Limburg-Weilburg, einer kreisangehörigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder dem Abfallwirtschaftsbetrieb Limburg-Weilburg eingehen, können nicht mehr geprüft werden.

Die Vordrucke stehen im Servicebereich im PDF-Format als Download zur Verfügung.

Sie wollen Ihren Antrag per Email eineichen? Dann nutzen Sie bitte die E-Mail Adresse erstattung@awb-lm.de