Abfallart | Hinweise | Entsorgung / Verwertung |
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Nachtstromspeicher - Öfen | Beachten Sie unbedingt unsere Informationen unter Nachtspeicheröfen. | Private Entsorger |
Nagellack - entferner | Nicht entleerte Behälter müssen zum Sonderabfall. Beachten Sie unsere Hinweise unter Sonderabfälle und Verpackungen. Vollständig eingetrocknete Abfälle gehören zum Restabfall. | Schadstoffmobil |
Nähmaschinen | Sind Elektrogroßgeräte und werden kostenfrei abgeholt. Siehe Hinweise unter Elektrogeräte. Mechanische Nähmaschinen sind dem Schrotthandel zuzuführen. | E-Geräte-Sammlung Mechanisch: Schrotthandel |
Neonröhren | Neonröhren enthalten das Schwermetall Quecksilbers und gehören daher in den Sonderabfall. Neonröhren können aber auch im Fachhandel abgegeben werden.Beachten Sie unsere Hinweise unter Sonderabfälle. | Schadstoffmobil, Deponie oder Fachhandel |
Nitroverdünnung | Nicht entleerte Behälter müssen zum Sonderabfall. Beachten Sie unsere Hinweise unter Sonderabfälle und Verpackungen. Vollständig eingetrocknete Abfälle gehören zum Restabfall. | Schadstoffmobil |
Niederstein-Süd, 65614 Beselich, Tel.: 06484/9172-000,
E-Mail: awb@awb-lm.de
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