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Online-Anmeldung für die
Abholung oder Selbstanlieferung
von Grünschnitt

Wichtige Informationen zur Bereitstellung und Abholung von Grünschnitt/Gehölzschnitt

Alternativ zur Onlineanmeldung ist eine Anmeldung beim Servicetelefon unter 0 64 71 - 51 69 200 möglich

Nach Anmeldung können Sie pro Jahr 1 x 4 m³, bzw. 2 x 2 m³ Grünschnitt/Gehölzschnitt an einem bzw. zwei der im Kalender vorgegebenen Termine kostenlos abholen lassen. Alternativ zur Abholung können Sie Ihren Grünschnitt/Gehölzschnitt nach Anmeldung auch selbst arbeitstäglich in einem unserer beiden Kompostwerke anliefern.

Die Anmeldung zur Abholung muss aus organisatorischen Gründen mindestens 10 Tage vor dem Abholtermin erfolgen. Für die Selbstanlieferung von Grünschnitt/Gehölzschnitt gilt grundsätzlich, dass diese Anmeldung beim Servicetelefon mindestens einen Werktag vor der Anlieferung erfolgen muss. Die Ihnen nach der Anmeldung zugeteilte Anliefernummer für Grünschnitt/Gehölzschnitt hat eine Gültigkeit von max. 30 Tagen.

Der Gehölzschnitt umfasst Schnittgut aus dem Garten, wobei Äste nicht dicker als 10 cm und nicht länger als 2 m sein dürfen. Der Gehölzschnitt muss mit einer verrottbaren Kordel handlich gebündelt sein. Laub und kleine Äste können in Kartons oder Papiersäcken bereitgestellt werden. Das max. Höchstgewicht je Bündel/Sack/Karton darf 35 kg nicht übersteigen.

Bitte melden Sie die Abholung oder Selbstanlieferung Ihrer Grünabfälle online mit dem Formular am Ende dieser Seite an.

 

Ort der Bereitstellung und Zeitpunkt der Abholung:

Grünschnitt/Gehölzschnitt sind an den Abfuhrtagen an gut erreichbarer Stelle rechtzeitig und gut sichtbar zur Abholung entlang der Gehwegkante bereit zu stellen. Die Abfallentsorgung wird ab 6:00 Uhr und davon abweichend in Wohngebebieten nach § 7 der 32. BImSchV (Geräte- und Maschinenlärmverordnung) ab 7:00 Uhr durchgeführt. Bei sehr schmalen Gehwegen können Abfälle auch auf dem Grundstück aber direkt neben und parallel zum Gehweg bereitgestellt werden. Abfälle die eingerückt auf dem Grundstück stehen, werden nicht mitgenommen!
 
Sofern Baustellen oder sonstige Umstände wie parkende Fahrzeuge oder Eisglätte die Zufahrt des Sammelfahrzeugs verhindern sind Grünschnitt/Gehölzschnitt an der nächsten Querstraße bereit zu stellen. Ein Anspruch auf Abholung bei Versäumnis besteht nicht.