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Nachtspeicheröfen

Elektro-Nachtspeicheröfen

Bis 1977 enthielten Elektro-Nachtspeicheröfen krebserzeugende Asbestisolierungen sowie Speichersteine, die als gefährlicher Abfall - "Sonderabfall" eingestuft sind. Diese alten Nachtspeicheröfen müssen deshalb vorsichtig aus dem Haus entfernt und gesondert entsorgt werden.

Elektro-Nachtspeicheröfen müssen einer Verwertung zugeführt werden. Im AWZ in Beselich können Sie ausschließliche komplette Nachtspeicheröfen aus dem Landkreis Limburg-Weilburg gebührenfrei als Elektro-Großgerät entsorgen.


Folgende Bedingungen müssen bei Anlieferung auch bei asbestfreien Nachtspeicheröfen erfüllt sein:
 

  1. Es werden nur Nachtspeicheröfen in haushaltsübliche Art und Menge angenommen.
  2. Es werden nur Nachtspeicheröfen aus Objekten aus dem Landkreis Limburg-Weilburg angenommen.
  3. Es werden nur komplette, d.h. unzerlegte Nachtspeicheröfen angenommen.
  4. Bei Anlieferung ist der "Herkunftsnachweis für Nachtspeicheröfen" ausgefüllt mitzubringen. Das Formular dazu finden Sie im Download Bereich unserer Homepage.
  5. Die Nachtspeicheröfen müssen in stabiler, reißfester Folie vollkommen staubdicht eingepackt und ordentlich, dauerhaft zugeklebt sein. Wickelfolie reicht nicht aus.
  6. Die Anlieferung muss auf intakten Euro-Paletten erfolgen und die Nachtspeicheröfen sind mit Umreifungsbändern auf der Palette transportgerecht zu sichern. Das Gesamtgewicht darf 2 Tonnen je Palette nicht übersteigen. Die Anlieferung muss so erfolgen, dass die Entladung mit einem Gabelstapler ohne Probleme möglich ist. Die so angelieferten Europaletten verbleiben für den Weitertransport auf dem Wertstoffhof des AWB. Es werden keine Paletten im Austausch zur Verfügung gestellt.
  7. Einzelne Speichersteine können im AWZ grundsätzlich nicht angenommen werden. Die Speichersteine müssen über einen privaten Entsorgungsfachbetrieb kostenpflichtig entsorgt werden. Achtung! Speichersteine enthalten i.d.R. wasserlösliche, giftige bzw. krebserregende Chrom-VI-Verbindungen und müssen umweltgerecht entsorgt werden!


Werden die Anlieferbedingungen nicht eingehalten, ist eine Annahme nicht möglich!