Restdeponievolumen zur Ablagerung ausschließlich inerter Abfälle

Seit dem 01.06.2005 dürfen auf der Kreisabfalldeponie Beselich nur noch vorbehandelte und inerte Abfälle entsprechend dem aktuellen Stand der Technik sicher abgelagert werden. Abfälle sind „inert“, wenn sie sich nach dem Ablagern weder selbst chemisch verändern noch mit anderen Stoffen reagieren können. Dies stellt sicher, dass der abgelagerte inerte Abfall keine nachteiligen Einflüsse auf seine Umwelt hat. Darunter fällt der nicht verwertbare Anteil der Abfälle nach dem Verwertungsprozess in der Mechanisch-Biologischen Stabilisierungsanlage Rennerod. Hierfür steht ein Teilabschnitt des Deponieabschnitts B3 mit einer Basisfläche von ca. 0,6 ha zur Verfügung. Der Einbau dieser Abfälle erfolgt überwiegend mit einer Raupe.