Wichtige Informationen zur Bereitstellung und Abholung von Sperrmüll
Die jeweiligen Sperrmülltermine für Ihren Wohnort finden Sie in Ihrem Abfallkalender. Die erforderliche Anmeldung können Sie telefonisch unter der Servicenummer 0 64 71 - 51 69 200 des Sperrmülltelefons durchführen. Ihre Sperrmüllnummer erhalten Sie sofort am Telefon. Bei einer Anmeldung über das Internet oder die “Mein AWB LM” Abfall App erhalten Sie Ihre Sperrmüllnummer per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass Sie auch in Ihrem Spam-Ordner nachschauen.
Nach Anmeldung können Sie pro Jahr 1 x 4 m³, bzw. 2 x 2 m³ Sperrmüll kostenlos abholen lassen. Alternativ zur Abholung können Sie Ihren Sperrmüll nach Anmeldung auch selbst arbeitstäglich im Abfall- und Wertstoffzentrum (AWZ) anliefern.
Für die Selbstanlieferung von Sperrmüll gilt grundsätzlich, dass die Anmeldung mindestens einen Werktag vor der Anlieferung im AWZ erfolgen muss. Die Ihnen nach der Anmeldung zugeteilte Anliefernummer für Sperrmüll hat eine Gültigkeit von max. 30 Tagen.
Bitte melden Sie die Abholung oder Selbstanlieferung Ihrer sperrigen Abfälle online mit dem Formular am Ende dieser Seite an.
Bereitstellung von Sperrmüll:
Zum Sperrmüll gehören nur sperrige Einrichtungsgegenstände aus dem Wohnbereich, die einzeln nicht in die Restmülltonne passen. In der Regel handelt es sich um Möbel oder Möbelteile, die auch als solche erkennbar sein müssen; Fahrräder; Kinderwagen; Spielsachen; Koffer und dergleichen.
Je Gegenstand max. Gewicht = 50 kg, max. Länge = 2 m.
Nicht zum Sperrmüll gehören:
Materialien die zum Gebäude gehören, also Gegenstände die gewöhnlich bei einem Umzug nicht mitgenommen werden. Z.B. Haus- und Zimmertüren; Fenster; Fußböden und -beläge; Holzdecken; Spanplatten; Badewannen; Waschbecken; Balken. Weiterhin ausgeschlossen sind Paletten; Gartenlauben, Hasenställe, Hundehütten, Zäune, Gartenmöbel aus Holz (behandelt, imprägniert oder Gestrichen), Fahrzeugteile etc.
Elektrogroßgeräte aus dem Haushalt sind ebenfalls kein Sperrmüll. Diese werden im Auftrag des AWB von Job & Work kostenlos abgeholt, z. B.: Wasch- und Spülmaschinen, Trockner, Herde, Öfen, Kühlgeräte, Fernsehgeräte, Computermonitore, Staubsauger.
Ort der Bereitstellung und Zeitpunkt der Abholung:
Sperrige Abfälle sind an den Abfuhrtagen an gut erreichbarer Stelle rechtzeitig und gut sichtbar zur Abholung entlang der Gehwegkante bereit zu stellen. Die Abfallentsorgung wird ab 6:00 Uhr und davon abweichend in Wohngebebieten nach § 7 der 32. BImSchV (Geräte- und Maschinenlärmverordnung) ab 7:00 Uhr durchgeführt. Bei sehr schmalen Gehwegen können Abfälle auch auf dem Grundstück aber direkt neben und parallel zum Gehweg bereitgestellt werden. Abfälle die eingerückt auf dem Grundstück stehen, werden nicht mitgenommen!
Sofern Baustellen oder sonstige Umstände wie parkende Fahrzeuge oder Eisglätte die Zufahrt des Sammelfahrzeugs verhindern sind die sperrigen Abfälle an der nächsten Querstraße bereit zu stellen. Ein Anspruch auf Abholung bei Versäumnis besteht nicht.