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Verwertung von Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe, Kunststoff, Metall, Glas und Verbundstoffen.
Für die Entsorgung der Verkaufsverpackungen die über das System Gelben Sack bzw. Gelbe Tonne entsorgt werden ist weder der Landkreis Limburg-Weilburg noch der Abfallwirtschaftsbetrieb Limburg-Weilburg (AWB) zuständig. Die Sammlung der Verkaufsverpackungen wird in Deutschland nicht kommunal sondern privatwirtschaftlich von den Dualen Systemen (Grüner Punkt) organisiert.
Die Gebühren bzw. Kosten der Entsorgung werden daher auch nicht an den AWB gezahlt sondern bereits beim Kauf eines Produktes an den Verkäufer entrichtet. Kauft man z.B. einen Joghurt, so ist im Verkaufspreis ein Anteil an Entsorgungskosten für die Entsorgung des leeren Bechers enthalten.
Generell sollte die Abfallvermeidung, z.B. durch die Nutzung von Mehrwegsystemen, Vorrang vor jeglicher Abfallverwertung haben. Gerade im Verpackungsbereich kann durch bewusstes Kaufverhalten viel Abfall vermieden werden.
Die Dualen Systeme haben die Entsorgung von Verkaufsverpackungen auf 4 Entsorgungswege oder Fraktionen aufgeteilt. Nachfolgend ist beschrieben, welche Verkaufsverpackung wie zu entsorgen ist.
Die Frage ob etwas z.B. in den Gelben Sack gehört oder nicht orientiert sich demnach nicht an der Auswahl des Materials sondern einzig und allein an der Frage: war das, was ich entsorgen möchte die Verpackung eines Produktes?
Beispiel Kunststoffeimer
Zwei 10 Liter Eimer aus dem gleichen Material sollen entsorgt werden. Der erste Eimer wurde im Geschäft als Putzeimer verkauft. Er ist demnach keine Verkaufsverpackung und ist daher über die graue Restabfalltonne zu entsorgen.
Der zweite Eimer wurde mit Senf befüllt und somit als Verpackung einer großen Menge Senf gekauft. Dieser Eimer ist über das System Gelber Sack zu entsorgen.
In den Gelben Sack gehören
Metalle
- Konservendosen
- Getränkedosen
- Verschlüsse
- Alu-Schalen
- Alu-Deckel.
Kunststoffe
- Spül-, Waschmittel- und Körperpflegemittelflaschen
- Joghurtbecher
- Margarinebecher
- Blisterverpackungen u.s.w.
Geschäumte Verpackungen aus Styropor
- Obst-, Gemüse- und Fleischschalen
- Schutzverpackungen von z.B. Elektrogeräten etc.
Verbundstoffe
- Getränkekartons wie TetraPaks
Bitte achten Sie darauf, dass die Verkaufsverpackung vor der Entsorgung restentleert sind.
Wo bekommt man Gelbe Säcke?
Gelbe Säcke erhalten Sie unterjährig am Sammelfahrzeug, im Bürgerbüro ihrer Gemeinde oder Stadt sowie an der Waage im AWZ in Beselich.
Nicht in den gelben Sack gehören
- Pappe
- Papier
- Glasbehälter wie Flaschen und Konservengläser
Das darf in die blaue Papiertonne
- Zeitungen
- Zeitschriften
- Bücher
- Kataloge
- Papier
- Durchschlagpapier (z.B. Überweisungsträger oder Rechnungen)
- Pappe
- Kartonagen und Verpackungen aus Papier und Pappe.
Das Papier oder die Pappe müssen trocken, sauber und verwertbar sein.
Nicht in die Papiertonne gehören
- Tapeten
- Fotos
- Kohle-/Pauspapier
- Pergamentpapiere
- verschmutzte Papiere
- Verbundverpackungen
Hohlglas für die Glascontainer
Im gesamten Kreisgebiet wird Hohlglas farbgetrennt nach Braun-, Grün- und Weißglas in separaten Glascontainern gesammelt. Die Farbfraktionen sind eindeutig gekennzeichnet. Alle nicht dem Weiß- oder Braunglas zuzuordnenden bunt eingefärbten Gläser gehören in den Grünglascontainer.
Hohlglas sind
- Glasflaschen
- Glaskonserven und Glasbehälter
- zerbrochene Trinkgläser usw.
Nicht in die Glascontainergehören
- Flachglas wie Spiegel
- Scheiben oder Glasbausteine
- Porzellan
- Bleikristallgläser
- Ton- oder Steingutbehälter
- Glühbirnen
- Flaschenverschlüsse.
Kostenlose Verwertung von Verpackungsabfällen aus Handel und Gewerbe/Handwerk
Verkaufsverpackungen und Paletten aus Handel und Gewerbe/Handwerk sind dem jeweiligen Handelszweig wie etwa Baustoffhandel, Elektrohandel, Sanitär-Heizung-Klima-Handel zuzuführen.
Selbstanlieferung von Verkaufsverpackungen und Gelben Säcken im AWZ in Beselich
Verkaufsverpackungen die nicht aus Gewerbe/Handwerk stammen sowie Gelbe Säcke können im AWZ in Beselich angeliefert und gebührenfrei entsorgt werden. Allerdings ist die Anlieferung auf max. 5 Säcke pro Haushalt und Tag begrenzt. Anlieferungen von Gewerbebetrieben werden grundsätzlich nicht angenommen.