Warum Tonnenkontrolle?
Fremdstoffe im Bioabfall gefährdet gute Qualität von regionalem Kompost
Am 10. Mai 2021 hat der Landkreis Limburg-Weilburg die Kontrolle der zur Leerung bereitgestellten Bioabfallsammelgefäße (Braune Tonne) eingeführt. Dabei nehmen Mitabeiterinnen und Mitarbeiter den Inhalt der bereitgestellten Biotonnen unmittelbar vor dem Eintreffen des Sammelfahrzeugs in Augenschein. Die zu überprüfenden Gefäße werden in Stichproben und nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.
Ist der Inhalt einwandfrei und nicht zu beanstanden wird das Gefäß mit einem grünen Anhänger versehen. Gefäße deren Inhalt durch Fehlwürfe belastet sind, sind entsprechend der geltenden Abfall- und Gebührensatzung des Landkreise Limburg-Weilburg von der Leerung auszuschließen d.h. sie bleiben ungeleert stehen. Gefäße mit verunreinigter Bioabfall werden durch einen roten Anhänger der mittels Plombe am Gefäß befestigt wird gekennzeichnet. Das nachfolgenden Sammelfahrzeug wird rot gekennzeichnete Gefäße nicht entleeren. Die roten Anhänger sind mit einer Telefonnummer versehen unter der die Bürger*Innen Informationen zum Grund der Beanstandung erhalten. Das weitere Vorgehen und die umweltgerechte Befüllung der Gefäße werden ebenfalls erläutert. Bürger*Innen dürfen die Anhänger nicht selbst entfernt. Die Kennzeichnungen werden erst nach erfolgter Nachsortierung durch die Bürger*Innen sowie einer erneuten Kontrolle durch Mitabeiterinnen und Mitarbeiter des AWB vom Gefäß abgenommen.
„Der Landkreis Limburg-Weilburg hat sich zu dieser Aktion entschieden da alle vorangegangenen Maßnahmen keine messbare Auswirkung auf eine Verbesserung der Qualität des Biobabfalls hatten. Obwohl der Abfallwirtschaftsbetrieb Limburg Weilburg (AWB) in zahlreichen Informationskampagnen wie etwa der mehrjährigen Teilnahme an der bundesweiten „Aktionen Biotonne“ und der Kooperation mit den REWE Märkten, der Pressearbeit oder der Öffentlichkeitsarbeit durch die Abfallberatung auf eine Verbesserung der Qualität unseres Bioabfalls hingearbeitet hat, verzeichnen wir beim Anteil an Störstoffen im Bioabfall eine steigende Tendenz“ erklärt der Erste Kreisbeigeordnete Jörg Sauer.
Seit 1993 werden die im Landkreis Limburg-Weilburg anfallenden Bio- und Grünabfälle in den Kompostierungsanlagen Weinbach-Gräveneck und Beselich-Obertiefenbach (seit 1997) kompostiert. Die Getrenntsammlung von Bioabfällen ist in Deutschland seit 2015 Pflicht.
In den Anfangsjahren der Bioabfallsammlung gab es Dank des vorherrschenden Umweltbewusstseins keine Beanstandungen bei der Qualität dessen was wir in der braunen Biotonne sammelten. Seit einigen Jahren ist dies jedoch zunehmend anders. Dabei handelt es sich nicht von ein paar wenigen Störstoffen, sondern um echte Mengen. Die Störstoffe haben mittlerweile den Umfang von mehr als 12.000 Tonnen im Jahr 2020 erreicht und müssen über entsprechenden Verwertungsanlagen teuer entsorgt werden. Von der Gesamtmenge können 10.600 Tonnen im ersten Schritt den sogenannten Biomasseanlagen zugeführt werden. Die verbleibenden 1.400 Tonnen müssen auf direktem Wege als Restabfall über die Müllverbrennung beseitigt werden. Neben den hohe Entsorgungskosten die für die Gesamtmenge an Störstoffen anfallen müssen noch erhebliche Logistikosten hinzuaddiert werden. Die Störstoffproblematik im Bioabfall wirkt sich zudem nicht nur negativ auf die Abfallgebühren aus, sondern belastet auch das Klima völlig unnötig.
Der AWB verzeichnet eine zunehmende Menge an Störstoffen wie Kunststoff, Metall, Steine, Bauschutt, Glas, behandeltes Holz, Hygieneartikel, Windeln, Textilien, Staubsaugerbeutel aber vor allem Einkaufstüten aus Kunststoff. Darunter fallen auch die als kompostierbar geltenden Bioabfallsammelbeutel. Auch die kompostierbaren Bioabfallbeutel die als für die Biotonne geeignet gelten, beeinträchtigen die gute Qualität des erzeugten Komposts sehr da sie sich nicht in der sehr kurzen Rottezeit im Kompostwerk in gute Komposterde umwandeln lassen. Darüber hinaus stören sie den gesamten Prozessablauf an sehr vielen Stellen wo maschinell sortiert werden muss wie etwa in den Trommelsiebanlagen.
Die Bioabfälle müssen so beschaffen sein, dass sie von Kleinstlebewesen, Bakterien und anderen Mikroorganismen in Kürzester Zeit in Kompost umgewandelt werden können und weder die technischen Behandlungsschritte stören noch bei der Güteüberwachung des hergestellten Komposts zu Beanstandungen führen.
Nicht nur Grün- und Gartenabfälle aus heimischen Gärten sind in den Kompostwerken gern gesehen, sondern auch alle verrottbaren Küchenabfälle. In die Biotonne dürfen daher viel mehr Dinge als manche Menschen glauben, einiges jedoch auch nicht. Ob etwas in die Biotonne darf oder nicht kann man grundsätzlich an dem Merkmal „Natürlichkeit“ festmachen. Ist etwas in der Natur gewachsen, darf es in die braune Biotonne. Plastiktüten, Bauschutt und Kunststoffverpackungen zählen sicherlich nicht dazu. Die Grundstoffe der kompostierbaren Bioabfallbeutel wie Mais etc. sind zwar auch in der Natur gewachsen aber dennoch aus den genannten Gründen von der Entsorgung über das Bioabfallgefäß ausgeschlossen.
Viele Menschen scheuen sich immer noch davor verdorbene Joghurts aus dem Kühlschrank, abgenagte Knochen und schmierige Saucenreste in die Biotonne zu geben. Diese Abfälle werden oft mit dem Argument der „Hygiene“ in Plastiktüten verpackt bereitgestellt. Wie wichtig ist aber die Hygiene in einer Mülltonne tatsächlich? Aus Sicht der Abfallwirtschaft ist entscheidend, auf die Verpackung der Abfälle mit Plastiktüten und kompostierbaren Bioabfallbeuteln auf Grund der Störstoffproblematik im Bioabfall bei der Kompostherstellung und der Güteüberwachung zu verzichten.
Idealerweise wickelt man Gemüse- und Obstreste, Kaffeefilter und Teebeutel in verrottbares Zeitungs- oder Küchenpapier ein. Das Papier kann überschüssige Feuchtigkeit aufnehmen, was sich gut auf den Kompostierungsprozess auswirkt und es hat den Vorteil, dass sich unangenehme Gerüche aus der Biotonne deutlich verringern. Wenn die Biotonne darüber hinaus im Sommer an einem schattigen oder kühlen Ort steht und der Deckel stets verschlossen ist, bleiben Maden Fliegen fern.