Elektro-Nachtspeicheröfen
Bis 1977 enthielten Elektro-Nachtspeicheröfen krebserzeugende Asbestisolierungen sowie Speichersteine, die als gefährlicher Abfall - "Sonderabfall" eingestuft sind. Diese alten Nachtspeicheröfen müssen deshalb vorsichtig aus dem Haus entfernt und gesondert entsorgt werden.
Elektro-Nachtspeicheröfen müssen einer Verwertung zugeführt werden. Im AWZ in Beselich können Sie ausschließliche komplette Nachtspeicheröfen aus dem Landkreis Limburg-Weilburg gebührenfrei als Elektro-Großgerät entsorgen.
Folgende Bedingungen müssen bei Anlieferung auch bei asbestfreien Nachtspeicheröfen erfüllt sein:
- Es werden nur Nachtspeicheröfen in haushaltsübliche Art und Menge angenommen.
- Es werden nur Nachtspeicheröfen aus Objekten aus dem Landkreis Limburg-Weilburg angenommen.
- Es werden nur komplette, d.h. unzerlegte Nachtspeicheröfen angenommen.
- Bei Anlieferung ist der "Herkunftsnachweis für Nachtspeicheröfen" ausgefüllt mitzubringen. Das Formular dazu finden Sie im Download Bereich unserer Homepage.
- Die Nachtspeicheröfen müssen in stabiler, reißfester Folie vollkommen staubdicht eingepackt und ordentlich, dauerhaft zugeklebt sein. Wickelfolie reicht nicht aus.
- Die Anlieferung muss auf intakten Euro-Paletten erfolgen und die Nachtspeicheröfen sind mit Umreifungsbändern auf der Palette transportgerecht zu sichern. Das Gesamtgewicht darf 2 Tonnen je Palette nicht übersteigen. Die Anlieferung muss so erfolgen, dass die Entladung mit einem Gabelstapler ohne Probleme möglich ist. Die so angelieferten Europaletten verbleiben für den Weitertransport im Abfall- und Wertstoffzentrum (AWZ) des Amtes für Abfallwirtschaft. Es werden keine Paletten im Austausch zur Verfügung gestellt.
- Einzelne Speichersteine können im AWZ grundsätzlich nicht angenommen werden. Die Speichersteine müssen über einen privaten Entsorgungsfachbetrieb kostenpflichtig entsorgt werden. Achtung! Speichersteine enthalten i.d.R. wasserlösliche, giftige bzw. krebserregende Chrom-VI-Verbindungen und müssen umweltgerecht entsorgt werden!
Werden die Anlieferbedingungen nicht eingehalten, ist eine Annahme nicht möglich!