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Sperrmüll

Sperrmüll, Gehölzschnitt, E-Großgeräte, Kühlgeräte

Auf Grund des stetig ansteigenden Diebstahls von Sperrmüll gibt es ab 2015 keine festen Sammeltermine mehr! Ihren persönlichen Termin erhalten Sie telefonisch unter der Servicenummer 0 64 71 - 51 69 200 des Sperrmülltelefons. Bei einer Anmeldung über das Internet erhalten Sie Ihren persönlichen Termin per E-Mail.

 

Nach der Anmeldung können Sie pro Kalenderjahr 1 x 4 m³, bzw. 2 x 2 m³ Sperrmüll kostenlos abholen lassen oder im AWZ anliefern.

 

Für die Selbstanlieferung von Sperrmüll oder Gehölzschnitt gilt grundsätzlich, dass die Anmeldung beim Servicetelefon mindestens einen Werktag vor der Anlieferung erfolgen muss.

 

Fragen zur Bereitstellung von Sperrmüll:


Zum Sperrmüll gehören nur sperrige Einrichtungsgegenstände aus dem Wohnbereich, die einzeln nicht in die Restmülltonne passen. In der Regel handelt es sich um Möbel oder Möbelteile, die auch als solche erkennbar sein müssen; Fahrräder; Kinderwagen; Spielsachen; Koffer udg.

 

Je Gegenstand max. Gewicht = 50 kg, max. Länge = 2 m.

 

Nicht zum Sperrmüll gehören:


Materialien die zum Gebäude gehören, also Gegenstände die gewöhnlich bei einem Umzug nicht mitgenommen werden. Z.B. Haus- und Zimmertüren; Fenster; Fußböden und -beläge; Holzdecken; Spanplatten; Badewannen; Waschbecken; Balken. Weiterhin ausgeschlossen sind Paletten; Gartenlauben, Hasenställe, Hundehütten, Zäune, Gartenmöbel aus Holz (behandelt, imprägniert oder Gestrichen), Fahrzeugteile etc.

 

Elektrogroßgeräte aus dem Haushalt sind ebenfalls kein Sperrmüll. 

 

Ihre Sperrmüllnummer hat eine Gültigkeit von max. 30 Tagen.

 

Ort der Bereitstellung und Zeitpunkt der Abholung: Sperrige Abfälle sind an den Abfuhrtagen an gut erreichbarer Stelle rechtzeitig und gut sichtbar zur Abholung entlang der Gehwegkante bereit zu stellen. Die Abfallentsorgung wird ab 6:00 Uhr und davon abweichend in Wohngebebieten nach § 7 der 32. BImSchV (Geräte- und Maschinenlärmverordnung) ab 7:00 Uhr durchgeführt. Bei sehr schmalen Gehwegen können Abfälle auch auf dem Grundstück direkt neben und parallel zum Gehweg bereitgestellt werden. Abfälle die eingerückt auf dem Grundstück stehen, werden nicht mitgenommen! Sofern Baustellen oder sonstige Umstände wie parkende Fahrzeuge oder Eisglätte die Zufahrt des Sammelfahrzeugs verhindern sind die Abfallbehälter bzw. die Abfälle an der nächsten Querstraße bereit zu stellen. Ein Anspruch auf Abholung bei Versäumnis besteht nicht!